Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 10.10.2002

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.01.2003 - 6 U 142/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4365
OLG Oldenburg, 24.01.2003 - 6 U 142/02 (https://dejure.org/2003,4365)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.01.2003 - 6 U 142/02 (https://dejure.org/2003,4365)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 6 U 142/02 (https://dejure.org/2003,4365)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltshaftung: Pflicht des Anwalts zur Abwendung einer drohenden Klage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages; Vorprozessuale Pflicht zur Abwendung einer drohenden Klage bei erheblichem Prozessrisiko; Informationspflichten hinsichtlich einschlägiger Rechtsprechung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages; Vorprozessuale Pflicht zur Abwendung einer drohenden Klage bei erheblichem Prozessrisiko; Informationspflichten hinsichtlich einschlägiger Rechtsprechung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 195
  • VersR 2004, 1004
  • AnwBl 2003, 306
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 236/95
    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.01.2003 - 6 U 142/02
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (WM 1997, 867), auf die sich das Landgericht im Vorprozess gestützt hat, ist in allen einschlägigen Kommentaren zitiert.
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92

    Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.01.2003 - 6 U 142/02
    Ein Rechtsanwalt ist aufgrund des Anwaltsvertrages verpflichtet, die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen und hat Schädigungen seines Mandanten tunlichst zu vermeiden (BGH NJW 1993, 3323, 3324).
  • BGH, 08.10.1992 - IX ZR 98/91

    Haftung des Rechtsanwalts bei Vertragsprüfung - Sittenwidrige Verfallklausel in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.01.2003 - 6 U 142/02
    Dabei muss er sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientieren und sich bei einer höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Frage über die OLG-Rechtsprechung informieren (BGH NJW-RR 1993, 243, 245; Palandt-Heinrichs BGB 61. Aufl., § 276 Rn. 41).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 10.10.2002 - 4 Ta 277/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5206
LAG Köln, 10.10.2002 - 4 Ta 277/02 (https://dejure.org/2002,5206)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.10.2002 - 4 Ta 277/02 (https://dejure.org/2002,5206)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 4 Ta 277/02 (https://dejure.org/2002,5206)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Nachträgliche Klagezulassung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 5 KSchG
    Nachträgliche Klagezulassung

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Klagezulassung; Verschulden eines Prozessbevollmächtigten; Fristversäumnis bei der Einlegung einer Kündigungsschutzklage; Hörfehler; Mündlich erteilte Weisungen eines Rechtsanwalts an sein Büropersonal

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2003, 306
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.1992 - VI ZB 2/92

    Zu den Sorgfaltsanforderungen an den Rechtsanwalt bei der Fristenkontrolle -

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2002 - 4 Ta 277/02
    Gleichwohl hat der Anwalt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen zwar nicht bei jeder Vorlage der Handakten, wohl aber dann eigenverantwortlich zur prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden (BGH 11.02.1992 NJW 1992, 1632).
  • LAG Köln, 03.11.2005 - 7 Ta 306/05

    Anwaltliche Fristenkontrolle im Kündigungsschutzprozess - zurechenbares

    Das Beschwerdegericht schließt sich jedoch der herrschenden und von ihm aus Rechtsgründen für allein zutreffend gehaltenen Ansicht an, die die Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 ZPO auf das in § 5 KSchG normierte Recht der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage bejaht (so z. B. LAG Köln, Anwaltsblatt 2003, 306; LAG Köln NZA - RR 1998, 561; LAG Köln MDR 1999, 772; LAG Köln LAGE § 5 KSchG Nr. 67; LAG Baden Württemberg LAGE § 5 KSchG Nr. 58; LAG Bremen MDR 2003, 1059; LAG Rheinland Pfalz NZA 1998, 55; LAG Frankfurt, LAGE § 5 KSchG Nr. 63; LAG Nürnberg NZA - RR 2002, 490; LAG München ZIP 1982, 615; LAG Düsseldorf NZA - RR 2003, 80; HWK-Pods/Quecke, § 5 KSchG Rdnr. 31; von Hoyningen-Huene/Linck, § 5 KSchG Rdnr. 15; Nachweise für die Gegenmeinung bei KR - Friedrich, § 5 KSchG Rdnr. 70).

    c. Selbst wenn der Anwalt grundsätzlich berechtigt sein sollte, die Ermittlung der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 KSchG seinem gut ausgebildeten, zuverlässigen und regelmäßig kontrollierten Büropersonal zu überlassen, so entspricht es doch ständiger Rechtsprechung nicht nur des Bundesgerichtshofs, sondern auch des BAG, dass der Anwalt verpflichtet ist, den Ablauf z. B. von Rechtsmittelbegründungspflichten immer dann auch eigenverantwortlich zu überprüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden (BAG NJW 2003, 1269; BGH NJW 2003, 1815; BGH NJW 1992, 1632; LAG Köln - 4 Sa 955/03 - vom 30.04.2004; LAG Köln - 4 Ta 277/02 - vom 10.10.2002).

    Die Klagefrist des § 4 KSchG steht dabei in ihrer Bedeutung einer Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist mindestens gleich (LAG Köln - 4 Ta 277/02 - vom 10.10.2002).

  • LAG Köln, 10.03.2006 - 3 Ta 47/06

    nachträgliche Zulassung, Auszubildender, Schlichtungsausschuss Abhilfe

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts, der sich auch die erkennende Kammer anschließt (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 10.10.2002 - 4 Ta 277/02 - Beschluss vom 22.12.1998 - 10 Ta 273/98 - Beschluss vom 10.07.1998 - 6 Ta 150/98 - vgl. auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2002 - 15 Ta 282/02 - NZA - RR 2003, 80; LAG Thüringen, Beschluss vom 10.10.2004 - 7 Ta 142/04 - LAGE § 5 KSchG Nr. 110).
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